Erlass Juni 2022

von Christiana Kathrein
31. Mai 2022

Erlass gültig ab 02.06.2022

Erlass zum Schulbetrieb ab dem 02. Juni 2022
Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. In der Folge werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) dargestellt.


Hygiene- und Präventionsmaßnahmen und Testungen

Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.